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Transport von Hunden

Veröffentlicht am 05.01.2022

Gesetzliche Bestimmungen:

Tiere sind keine Sachen. Die gesetzlichen Bestimmungen über das Mitführen eines Hundes im Fahrzeug befinden sich unter dem bisher geltenden Recht im Strassenverkehrsgesetz.

 Art.30 (SVG); Mitfahrende, Ladung

Fahrzeuge dürfen nicht überladen werden. Die Ladung ist so anzubrinngen, dass sie niemanden gefährdet oder belästigt und nicht herunterfallen kann.

Dies betrifft auch an Bord mitgeführte Tiere, die den Lenker stören oder gefährden könnten. Nichtbeachtung kann – auch in den meisten europäischen Ländern – mit einer Busse bestraft werden. Bei einem Unfall dient dieser Gesetzesartikel als Grundlage bei Regressfragen der Versicherung.

 Tierschutzgesetz (TschG), 4.  Abschnitt: Tiertransporte, Art.15

1. Tiertransporte sind schonend und ohne Verzögerung durchzuführen. Die Fahrzeit ab Verladeplatz beträgt höchstens sechs Stunden.

 Internationales Recht, Europäisches Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport, Art.12, Grundsätze

1. Tiere sind so zu verladen und auszuladen, dass gewährleistet ist, dass Verletzungen oder Leiden vermieden werden.

 

Der TCS und der ADAC sowie das Center for Pet Safety haben zu diesem Thema Tests durchgeführt. Unter Infos&Links finden sie das TCS Video sowie die Auswertung. Testsieger im TCS Test sind die Boxen der Firma Schmidt und die Pro Boxen von 4pets. Testsieger aus den USA ist der der Gunner Kennel. Ebenfalls empfehlenswert sind Stahlboxen. Bei den Sicherheitsgeschirren für Autos gibt es das Clickit Sport oder Utility von Sleepypod und das Champion Canine Seatbelt System von USA K9 Outfitters welche crash getestet sind. Ebenfalls Top ist das Grossenbacher FunRun Travel Geschirr. Kein Preis und kein Aufwand sollten zu hoch sein, um das Leben ihres geliebten Vierbeiner und der Insassen so gut wie möglich zu schützen.

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